Impressum

Spargelhof King
Inhaber Georg King
Ramker Str. 188
D-27257 Sudwalde

Telefon: (0 42 47) 628
Fax: (0 42 47) 1497
eMail: Kingsudwalde(at)aol.com

Geschäftsbedingungen

Die Arbeitsgemeinschaft “Urlaub auf dem Lande e.V.” vermittelt den Gastaufnahmevertrag zwischen dem Gast und dem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (Vermieter).
Der Rechnungs- und Zahlungsverkehr erfolgt direkt zwischen dem Gast und dem Vermieter.

Dem Gastaufnahmevertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde, die denen der Fachgruppe Hotels und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) entsprechen:

1.
Wird ein Zimmer /Appartement/Ferienwohnung, -haus bestellt, zugesagt oder kurzfirstig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2.
Der Abschlöuß des GAstaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartnerfür die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtung daraus.

a) Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer App./Ferienwohnung, -haus entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.

b) Verpflichtung des Gastesist es, den Preis für die Zeit (Dauer)der Bestellung des Zimmers/App./Ferienwohnung, -haus zu bezahlen.

3.
Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus nicht in anspruch, so bleibt er rechtlich vrpflichtet, den Preis für die vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt.

Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtssprechung beträgt der Schaenersatz bei
Übernachtung (mit oder ohne Frühstück)                80%
Übernachtung / Halbpension                                   70%
Übernachtung / Vollpension                                    60%
des vertraglich vereinbarten Preises.

Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir dringend den Abschluß. Bitte benutzen Sie den Überweisungsprospekt der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung, den Sie mit der Buchungsbestätigung von Ihrem VErmieter oder den örtlichen Fremdenverkehrseinrichtungen erhalten.

4.
Kann der Vermieter das nicht in anspruch genommene Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

5.
Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

6.
Der Gerichtsstand ist der BEtreibsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimemrs/App./Ferienwohnung, -hauses die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.