Geschäftsbedingungen Die Arbeitsgemeinschaft “Urlaub auf dem Lande e.V.” vermittelt den Gastaufnahmevertrag zwischen dem Gast und dem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
(Vermieter). Der Rechnungs- und Zahlungsverkehr erfolgt direkt zwischen dem Gast und dem Vermieter. Dem Gastaufnahmevertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde, die denen der Fachgruppe Hotels und
Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) entsprechen: 1. Wird ein Zimmer /Appartement/Ferienwohnung, -haus bestellt, zugesagt oder kurzfirstig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande
gekommen. 2. Der Abschlöuß des GAstaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartnerfür die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtung daraus. a)
Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer App./Ferienwohnung, -haus entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. b) Verpflichtung des Gastesist es, den Preis für die Zeit (Dauer)der Bestellung des
Zimmers/App./Ferienwohnung, -haus zu bezahlen. 3. Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus nicht in anspruch, so bleibt er rechtlich vrpflichtet, den Preis für die
vereinbarte Unterbringungsleistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Ein Buchungsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Stornogebühren werden entsprechend der
gesetzlichen Regelung erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtssprechung beträgt der Schaenersatz bei
Übernachtung (mit oder ohne Frühstück) 80%
Übernachtung / Halbpension 70%
Übernachtung / Vollpension 60%
des vertraglich vereinbarten Preises. Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir dringend den Abschluß. Bitte benutzen Sie den Überweisungsprospekt der EUROPÄISCHEN
Reiseversicherung, den Sie mit der Buchungsbestätigung von Ihrem VErmieter oder den örtlichen Fremdenverkehrseinrichtungen erhalten. 4. Kann der Vermieter das nicht in anspruch genommene
Zimmer/App./Ferienwohnung, -haus anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. 5. Der Vermieter
hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. 6. Der Gerichtsstand ist der
BEtreibsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimemrs/App./Ferienwohnung, -hauses die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind. |